Informationen

Entsorgung Surselva

Die Regiun Surselva sorgt im Sinne der Vorschriften vom Bund und Kanton für eine zweckmässige und umweltschonende Abfallbewirtschaftung in der Region.

Die Finanzierung erfolgt über eine Grund- und eine leistungsabhängige Gebindegebühr.

Grundgebühr

Die mit den leistungsabhängigen Gebühren nicht finanzierten Betriebskosten werden durch jährliche Grundgebühren der Liegenschaftseigentümer auf der Basis der Gebäudeversiche­rungswerte gedeckt. Seit dem Jahr 2013 beträgt die Grundgebühr 0.17‰ des Versicherungswertes.

Wer schuldet die Grundgebühr?

Wer am 01. Januar Eigentümer, Gesamt-, Mit- oder Stockwerkeigentümer ist, schuldet die Grundgebühr. Änderungen im Versicherungswert und Eigentümerwechsel im Laufe des Jah­res werden erst bei der Gebührenerhebung des folgenden Jahres berücksichtigt. Die allfällige Weiter­verrechnung der Grundgebühr ist Sache der Liegenschaftseigentümer.

Sammeldienstfaktor

Der Sammeldienstfaktor beträgt bei einer Abfuhr pro Woche 1.0 und bei zwei Abfuhren pro Woche 1.5.

Leistungsabhängige Gebühren

Diese Gebühr deckt insbesondere den Aufwand für den Umlad, den Ferntransport und die Behandlung der brennbaren, nicht verwertbaren Abfälle. Die Gebindegebühr ist für jedes geleerte oder vom Sammeldienst mitgenommene Gebinde zu bezahlen.

Preise

Direktanlieferergebühr

Für Abfall, das ohne Verwendung von Gebindegebühren-Trägern in die regionale Abfallan­lage Plaun Grond angeliefert wird, ist eine entsprechende Gebühr zu entrichten.

Preise

Sperrgut

Für Sperrgut, das über die von den Gemeinden organisierten Sperrgutabfuhren angeliefert wird, ist keine Gebühr geschuldet.

Strafbestimmungen und Rechtspflege

Wer Gebinde oder Kleinsperrgüter ohne entsprechende Gebindegebühren-Träger bereit­stellt, wird vom Verband mit Busse bis zu 100.- Franken, im Wiederholungsfall bis 200.- Franken gebüsst. Je nach Aufwand werden Untersuchungs- und Schreibgebühren bis 80.- Franken sowie eine Entsorgungsgebühr bis 50.- Franken in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlagen

  • Statuten der Regiun Surselva
  • Verordnung über die regionale Abfallbewirtschaftung
  • Vollziehungsverordnung zur Verordnung über die regionale Abfallbewirtschaftung
  • Richtlinien für die Festlegung der Produktionsfaktoren Fp gemäss Artikel 24 der Verordnung über die regionale Abfallbewirtschaftung (VAB) vom 07. Dezember 1996

Die Regiun Surselva besorgt die Abfallbewirtschaftung in allen Gemeinden der Surselva.