Entsorgung Surselva
Die Regiun Surselva sorgt im Sinne der Vorschriften vom Bund und Kanton für eine zweckmässige und umweltschonende Abfallbewirtschaftung in der Region.
Die Finanzierung erfolgt über eine Grund- und eine leistungsabhängige Gebindegebühr.
Grundgebühr
Die mit den leistungsabhängigen Gebühren nicht finanzierten Betriebskosten werden durch jährliche Grundgebühren der Liegenschaftseigentümer auf der Basis der Gebäudeversicherungswerte gedeckt. Seit dem Jahr 2013 beträgt die Grundgebühr 0.17‰ des Versicherungswertes.
Wer schuldet die Grundgebühr?
Wer am 01. Januar Eigentümer, Gesamt-, Mit- oder Stockwerkeigentümer ist, schuldet die Grundgebühr. Änderungen im Versicherungswert und Eigentümerwechsel im Laufe des Jahres werden erst bei der Gebührenerhebung des folgenden Jahres berücksichtigt. Die allfällige Weiterverrechnung der Grundgebühr ist Sache der Liegenschaftseigentümer.
Sammeldienstfaktor
Der Sammeldienstfaktor beträgt bei einer Abfuhr pro Woche 1.0 und bei zwei Abfuhren pro Woche 1.5.
Leistungsabhängige Gebühren
Diese Gebühr deckt insbesondere den Aufwand für den Umlad, den Ferntransport und die Behandlung der brennbaren, nicht verwertbaren Abfälle. Die Gebindegebühr ist für jedes geleerte oder vom Sammeldienst mitgenommene Gebinde zu bezahlen.
Direktanlieferergebühr
Für Abfall, das ohne Verwendung von Gebindegebühren-Trägern in die regionale Abfallanlage Plaun Grond angeliefert wird, ist eine entsprechende Gebühr zu entrichten.
Sperrgut
Für Sperrgut, das über die von den Gemeinden organisierten Sperrgutabfuhren angeliefert wird, ist keine Gebühr geschuldet.
Strafbestimmungen und Rechtspflege
Wer Gebinde oder Kleinsperrgüter ohne entsprechende Gebindegebühren-Träger bereitstellt, wird vom Verband mit Busse bis zu 100.- Franken, im Wiederholungsfall bis 200.- Franken gebüsst. Je nach Aufwand werden Untersuchungs- und Schreibgebühren bis 80.- Franken sowie eine Entsorgungsgebühr bis 50.- Franken in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
- Statuten der Regiun Surselva
- Verordnung über die regionale Abfallbewirtschaftung
- Vollziehungsverordnung zur Verordnung über die regionale Abfallbewirtschaftung
- Richtlinien für die Festlegung der Produktionsfaktoren Fp gemäss Artikel 24 der Verordnung über die regionale Abfallbewirtschaftung (VAB) vom 07. Dezember 1996
Die Regiun Surselva besorgt die Abfallbewirtschaftung in allen Gemeinden der Surselva.