Vaterschaftsanerkennung

Ein Kind unverheirateter Eltern hat Anspruch auf die Feststellung seiner Vaterschaft.

  • Dies kann geschehen durch den Vater beim Zivilstandsamt vor oder nach der Geburt
  • Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Erfolgt die Anerkennung beim Zivilstandsamt nicht, muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für das Kind eine Beistandschaft errichten und den Beistand mit der Vaterschaftsregelung beauftragen.

Gerne beraten wir Eltern, die nicht verheiratet sind, über das Verfahren bei der Anerkennung der Vaterschaft. Wir informieren Sie über die erforderlichen Dokumente sowie den Ablauf des Verfahrens.