RRIP und KRIP Materialabbau, -verwertung und Abfallbewirtschaftung:

Mitwirkungsverfahren


Planungsmittel

Kantonaler Richtplan


 

Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Richtplanung Graubünden/ Regiun Surselva

Anpassung des kantonalen Richtplans

Die Richtplanung Graubünden wird in der Regiun Surselva in den Bereichen «Materialabbau und -verwertung» (Kap. 7.3) sowie «Abfallbewirtschaftung» (Kap. 7.4) angepasst. 

Die folgenden Dokumente des kantonalen Richtplans liegen öffentlich auf:

  • Ausschnitte Richtplankarte
  • Angepasste Objektliste
  • Erläuterungen zur Anpassung der Richtplanung in den Bereichen «Materialabbau und -verwertung» sowie «Abfallbewirtschaftung»

Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und Art. 7 der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden KRVO gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Vorschläge und Einwendungen einbringen. Die Unterlagen liegen – in Koordination mit der Anpassung des regionalen Richtplans - vom 6. September bis 7. Oktober 2024 öffentlich auf.

Auflageorte:

Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:

  • Amt für Raumentwicklung Graubünden, Ringstrasse 10, Chur
  • Regiun Surselva, Glennerstrasse 22a, 7130 Ilanz

Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den lokal üblichen offiziellen Bürozeiten möglich. 

Die Auflagedokumente können auch auf der Internetseite www.are.gr.ch unter «Aktuelles» sowie auf der Internetseite der Region (www.regiun-surselva.ch) eingesehen werden.

Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:

Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung sowie interessierter Kreise können bis spätestens am 7. Oktober 2024 an das Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur, oder an die Regiun Surselva, Glennerstrasse 22a, 7130 Ilanz, eingereicht werden.

Amt für Raumentwicklung Graubünden

 


 

Anpassung des regionalen Richtplans Surselva

Der regionale Richtplan Surselva wird in den Bereichen «Materialabbau und -verwertung» sowie «Abfallbewirtschaftung» angepasst.

Die folgenden Dokumente des regionalen Richtplans liegen öffentlich auf:

  • Richtplankarte 1:40’000
  • Richtplantext Materialabbau und -verwertung inkl. Objektliste
  • Richtplantext Abfallbewirtschaftung inkl. Objektliste
  • Erläuterungen zur Anpassung der Richtplanung in den Bereichen «Materialabbau und -verwertung» sowie «Abfallbewirtschaftung»
  • Fotodokumentation
  • Situation Materialabbau und -ablagerung im Raum Ilanz

Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und Art. 7 der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden KRVO gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Vorschläge und Einwendungen einbringen. Die Unterlagen liegen vom 6. September bis 7. Oktober 2024 öffentlich auf.

Auflageorte:

Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:

  • Regiun Surselva, Glennerstrasse 22a, 7130 Ilanz
  • Amt für Raumentwicklung Graubünden, Ringstrasse 10, Chur

Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den lokal üblichen offiziellen Bürozeiten möglich. 

Die Auflagedokumente können auch auf der Internetseite www.are.gr.ch unter «Aktuelles» sowie auf der Internetseite der Region (www.regiun-surselva.ch) eingesehen werden.

Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:

Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung sowie interessierter Kreise können bis spätestens am 7. Oktober 2024 an die Regiun Surselva, Glennerstrasse 22a, 7130 Ilanz, oder an das Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur eingereicht werden.

Regiun Surselva