Regionalausschuss

Aus der Mitte der Präsidentenkonferenz wird ein Regionalausschuss gewählt. Dieser hat folgende Aufgaben:

  1. Wahl des Leiters Geschäftsstelle und dessen Stellvertreter
  2. Wahl der leitenden Mitarbeiter 
  3. Wahl der Mitglieder von nichtständigen Kommissionen, Arbeits- oder Projektgruppen und dergleichen
  4. Wahrnehmung der Interessen der Regiun Surselva nach innen und nach aussen
  5. Vorbereitung der Geschäfte zuhanden der Präsidentenkonferenz
  6. Vorbereitung der Budgetierung und des Jahresabschlusses sowie Vorlage des Geschäftsberichtes und des Finanzplans  zuhanden der Präsidentenkonferenz
  7. Bewirtschaftung des Regionsvermögens
  8. Vollzug der Beschlüsse der Präsidentenkonferenz
  9. Entscheid über einmalige Ausgaben bis zu CHF 300'000.00
  10. Entscheid über wiederkehrende Ausgaben bis zu CHF 20'000.00
  11. Vergabe von Aufträgen im Rahmen des eigenen Kompetenzbereichs
  12. Einreichung von Beitrags- und Subventionsgesuchen
  13. Entscheid über Prozessführungen, Schiedsvereinbarungen und Gerichtsvertretungen
  14. Ernennung von Zivilstandsbeamten nach vorgängiger Genehmigung durch die kantonale Aufsichtsbehörde, Bezeichnung des Amtsleiters und Regelung der Stellvertretung
  15. Ernennung eines Betreibungs- und Konkursbeamten sowie dessen Stellvertreters
  16. Entscheid über Klage zur Vollziehung einer im öffentlichen Interesse liegenden Auflage bei der Schenkung nach Art. 246 OR
  17. Antrag zur Wahl eines Regionalnotars
  18. Durchführung der Grossratswahlen und Anordnung sowie Durchführung der regionalen Abstimmungen
  19. Vertretung der Regiun Surselva nach aussen

Delegation von Aufgaben an die Geschäftsstelle, sofern es sich um blosse Verwaltungstätigkeit handelt.

Mitglieder des Regionalausschusses sind:

  • Ernst Sax, Vorsitzender
  • Franz Gschwend
  • Clau Schlosser
  • René Epp
  • Marcus Beer