Papier und Karton

Beschluss des Verbandsvorstandes über die Förderung der Verwertung von Altpapier und Altkarton

Fassung vom 24. Juni 2004, gültig ab 01. September 2004

Im Interesse einer umweltgerechten Verwertung und zur Entlastung der regionalen Entsorgung fördert die regiun surselva nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen Sammelaktionen für Papier und Karton:

  • Anspruch auf Beiträge der regiun surselva haben Institutionen wie Schulen, Vereine und Gemeinden, die Sammelaktionen in den, der regionalen Entsorgung, angeschlossenen Verbandsgemeinden organisieren.
  • Für die Beanspruchung der Beiträge der regiun surselva muss das von den Anspruchberechtigten gesammelte Papier/Karton auf der Entsorgung Plaun Grond Plaun Grond angeliefert werden.
  • Der Transport des Papiers/Kartons bis Plaun Grond geht zu Lasten der Anlieferer.
  • Das aus Sammelaktionen auf Plaun Grond angelieferte Papier/Karton wird dort gewogen und die regiun surselva entrichtet den Anspruchberechtigten einen Fixpreis von 11 Rappen je Kilogramm Papier/Karton. Nichtanspruchberechtigte können Papier/Karton gratis in Plaun Grond anliefern.
  • Die regiun surselva zahlt für Papier/Karton, das in Gemeinden gesammelt wird, die von Plaun Grond zwischen 10 und 20 Kilometer entfernt liegen, zusätzlich zum Fixpreis, eine Transportkostenentschädigung von 3 Rappen je Kilogramm Papier/Karton. Die Transportkostenentschädigung für Anspruchberechtigte in weiter entfernt liegende Gemeinden beträgt 5 Rappen je Kilogramm Papier/Karton. Es gilt die Distanztabelle der regiun surselva.
  • Bestehen berechtigte Gründe für die Annahme, dass missbräuchlich Beiträge bezogen oder Versuche dazu unternommen wurden, können die Betreffenden vom weiteren Beitragsbezug befristet oder dauernd ausgeschlossen werden. Gegen entsprechende Anordnungen des Regionssekretariates kann innert 10 Tagen schriftlich und mit Begründung beim Verbandsvorstand Einsprache erhoben werden.

Dieser Beschluss tritt auf den 01. September 2004 in Kraft.