Informationen
Pilotprojekt
Seit Jahren sind verschiedene Angebote für Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten ins Schulsystem integriert. Analog dazu will die Regiun Surselva auch für hochbegabte Kinder und Jugendliche in verschiedenen Bereichen ein integratives Pilotprojekt für die Dauer von drei Jahren realisieren.
Begleitgruppe
Eine von der Regiun Surselva designierte Begleitgruppe bestimmt die verantwortlichen Fachpersonen für die Förderung hochbegabter Kinder und Jugendliche in der Surselva. Sie ist das Steuerungsorgan des Pilotprojektes.
Abklärungsverfahren
Für die Förderung eines Kindes oder eines Jugendlichen schreibt die Begleitgruppe aufgrund einer Abklärung durch den regionalen Schulpsychologischen Dienst, bzw. eines Fachgremiums ein Gesuch an den Schulrat. Das Gesuch kann einen Antrag für den Besuch der Fördergruppe und/oder eine zeitweise Dispensation vom Schulunterricht beinhalten.
Finanzierung
Die Begleitgruppe entscheidet über die Prioritäten und regelt die Finanzierung.
Förderprogramm
a) Fördergruppe im kognitiven Bereich
- Zeitbeanspruchung: wöchentlich ein Förderhalbtag
- Gruppengrösse und Alter: 4 bis 8 Kinder von der 2. bis 6. Primarklasse
Kinder mit besonderen kognitiven Begabungen fallen in der Regel durch herausragende Leistungen auf. Manchmal verweigern hochbegabte Kinder und Jugendliche die Leistungen oder zeigen tiefe Leistungen. Bei solchen Kindern und Jugendlichen ist der Handlungsbedarf an Förderung besonders gross.
Kinder von der 2. bis 6. Primarklasse, welche vom regionalen schulpsychologischen Dienst als hochbegabt eingestuft und von der Begleitgruppe zur Förderung vorgeschlagen werden, können in einer Fördergruppe während eines halben Tages pro Woche unterrichtet werden. Die Teilnahme gilt für mindestens ein Semester. Die Lektionen werden durch eine in Begabtenförderung qualifizierte Fachperson geleitet.
Die individuellen Massnahmen der Kinder der Fördergruppe werden laufend in Gesprächen mit den Eltern, der Regelklassenlehrperson und bei Bedarf mit dem Schulpsychologischen Dienst und mit der Begleitgruppe überprüft.
b) Hochbegabtenförderung im musikalischen, räumlich/gestalterischen oder sportlichen Bereich
- Zeitbeanspruchung: wöchentliche Förderlektion oder Wochenkurse
- Alter: schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Ausbildung
Kinder und Jugendliche mit besonderer Begabung im musikalischen, räumlich/gestalterischen oder sportlichen Bereich fallen oftmals in der Familie, in der Schule, im Musikunterricht oder im Sportverein durch hervorragende Leistungen auf.
Ein Kind oder ein Jugendlicher mit hoher musikalischer, räumlich/gestalterischer oder sportlicher Begabung kann nach einer Begutachtung durch entsprechende Fachpersonen im Musik-, Kunst- oder Sportbereich und nach Vorschlag durch die Begleitgruppe eine wöchentliche Förderlektion oder gegebenenfalls Wochenkurse besuchen.
Die individuellen Massnahmen der Kinder und Jugendlichen im musikalischen, räumlich/gestalterischen oder sportlichen Bereich werden laufend von der Begleitgruppe in Gesprächen mit der zuständigen Fachperson überprüft.
Anmeldung zur Abklärung
- Die Abklärung von Kindern mit Hochbegabung im kognitiven Bereich erfolgt auf Anmeldung an den zuständigen Schulpsychologischen Dienst.
- Die Abklärung von Kindern und Jugendlichen im musikalischen, räumlich/gestalterischen oder sportlichen Bereich wird auf Anmeldung an die Regiun Surselva veranlasst.
Unterrichtsort
Der Unterricht im kognitiven Bereich wird in den Schulräumlichkeiten des Musikschulgebäudes in Ilanz erteilt. Für die Förderung im musikalischen, räumlich/ gestalterischen oder sportlichen Bereich wird der Unterrichtsort fallweise bestimmt.
Kosten
Für die Eltern sind die Förderlektionen kostenlos. Bei ausserordentlichen Aufwendungen können die Lehrpersonen einen Beitrag bei den Eltern einfordern.
Die Reisespesen werden von den Eltern übernommen.