Organisation

Mit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts ab dem 1. Januar 2013 wurden die Amtsvormundschaften im Kanton Graubünden in Berufsbeistandschaften und die Vormundschaftsbehörden in Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden umbenannt. Mit dem Inkrafttreten der Gebietsreform am 1. Januar 2013 ist die Region Surselva für die Berufsbeistandschaft in strategischen Entscheidungen zuständig.

Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft der Region Surselva sind im Auftrag und unter der Aufsicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Surselva für die Durchführung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuständig.

Auftrag

Im Rahmen der errichteten Mandate werden Personen in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belangen unterstützt und in ihrer Lebensgestaltung, unter Einbezug des sozialen Umfeldes, beraten.