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Richtplan Graubünden

RICHTPLANUNG GRAUBÜNDEN
ANPASSUNG DES KANTONALEN UND DES REGIONALEN RICHTPLANS

Regionaler Naturpark Beverin

ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANS
Die Richtplanung Graubünden wird - gestützt auf Art. 9 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und Art. 14 des kantonalen Raumplanungsgesetzes - in den Regionen regioViamala und Regiun Surselva im Objekt Nr.03.LR.01 (alt 04.LR.01) Regionaler Naturpark Beverin angepasst. Der Entwurf zur Anpassung des kantonalen Richtplans liegt vor. Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss der Raumplanungsgesetzgebung (Art. 4 RPG; Art. 7 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen. Die Unterlagen liegen – in Übereinstimmung mit den regionalen Richtplänen - vom 28. Juni 2012 bis 30. Juli 2012 öffentlich auf.

Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur
- regioViamala, Geschäftsstelle, Rathaus, 7430 Thusis
- Regiun Surselva, Via Centrale, 7150 Ilanz
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den lokal üblichen offiziellen Bürozeiten möglich. Die Dokumente sind im weiteren auf der Internetseite www.richtplan.gr.ch unter „Anpassungen“ einzusehen.

Schriftliche Einwendungen und Anregungen:
Die schriftlichen Einwendungen und Anregungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 30. Juli 2012 an das Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstr.1, 7000 Chur oder an die regioViamala oder die Regiun Surselva eingereicht werden.

Chur, 22. Juni 2012 Amt für Raumentwicklung Graubünden

ANPASSUNG DER REGIONALEN RICHTPLÄNE REGIOVIAMALA UND REGIUN SURSELVA
Die regionalen Richtpläne regioViamala und Regiun Surselva werden im Objekt Nr.03.LR.01 Naturpark Beverin angepasst. Der Entwurf liegt vor. Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art.11 KRVO) und dem Raumentwicklungs- und Richtplangesetz der Region Mittelbünden gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen. Die Unterlagen liegen vom 28. Juni 2012 bis 30. Juli 2012 öffentlich auf.

Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- regioViamala, Geschäftsstelle, Rathaus, 7430 Thusis
- Regiun Surselva, Via Centrala 4, 7130 Ilanz
- Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den lokal üblichen offiziellen Bürozeiten möglich. Die Dokumente sind im weiteren auf der Internetseite www.regioViamala bzw. www.regiun-surselva einzusehen.

Schriftliche Einwendungen und Anregungen:
Die schriftlichen Einwendungen und Anregungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 30. Juli 2012 an die regioViamala, Postfach 88, 7430 Thusis oder Regiun Surselva, Via Centrala 4, 7150 Ilanz eingereicht werden.

Thusis/Ilanz, 22. Juni 2012 die Regionalvorstände


Dateien:
RIP_NPBeverin_erlber_oeA_01.pdf178 K
rV_NuL_NPBeverin_oeA_01.pdf470 K
Surs_NuL_NPBeverin_oeA_01.pdf379 K
NPBeverin_AuswertungVPVN_01.pdf99 K
Richtplan_Naturpark_Beverin_1-50_000_2_-_Kopie_03.pdf3.9 M
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